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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Januar 2025

§ 1 Allgemeines § 2 Angebote & Aufträge § 3 Mietzeit § 4 Mietpreis § 5 Zusatzleistungen § 6 Zahlungsbedingungen § 7 Gewährleistung § 8 Übergabe § 9 Gebrauchsüberlassung § 10 Stornierungen § 11 Störungen § 12 Pflichten des Mieters § 13 Haftung § 14 Rückgabe § 15 Verbrauchsmaterial § 16 Schlussbestimmungen

§ 1 Allgemeines

Alle Leistungen erfolgen unter diesen Bedingungen, die auch für zukünftige Geschäfte gelten. Abweichende Vereinbarungen benötigen Schriftform. Das Unternehmen weist darauf hin, dass Beschallungsanlagen Pegel erzeugen können, die Hörschäden verursachen. Nach DIN 15905 Teil 5 muss der Veranstalter Messungen durchführen und Überschreitungen verhindern. Der Dienstleister vermittelt bei Bedarf normgerechte Messdienste.

§ 2 Angebote und Aufträge

Angebote sind freibleibend und unverbindlich, zuzüglich MwSt. Aufträge entstehen durch schriftliche Bestätigung oder Übergabe der Mietsache. Telefonische Bestellungen sind rechtsverbindlich.

§ 3 Mietzeit

Die Mietzeit beginnt bei Übergabe und endet bei Rückgabe. Transport fällt in die Mietzeit. Rückgabetage werden nicht berechnet, wenn die Rückgabe zum vereinbarten Zeitpunkt erfolgt.

§ 4 Mietpreis

Es gelten die Preise der aktuellen Preisliste zum Vertragsabschluss, sofern keine anderen Preise schriftlich vereinbart wurden.

§ 5 Zusätzliche Leistungen

Leistungen wie Anlieferung, Montage und Betreuung erfolgen gegen gesonderte Vereinbarung. Bei nicht festgelegtem Entgelt kann der Dienstleister ein angemessenes Entgelt fordern.

§ 6 Zahlungsbedingungen

Zahlbar nach Vereinbarung: Vorkasse oder 10 Tage nach Rechnungserhalt (brutto). Eine Kaution kann verlangt werden. Bei Verzug beträgt der Zinssatz mindestens 5 % p.a. über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Bei Zahlungsrückstand werden alle Forderungen sofort fällig.

§ 7 Gewährleistung

Der Dienstleister garantiert Funktionstüchtigkeit beim Gefahrenübergang. Bei Mängeln gibt es angemessene Zeit zur Reparatur oder Preisminderung. Gegenüber uns können diesbezüglich keine Schadenersatzansprüche erhoben werden. Ersatzgeräte werden nicht mitgeführt.

§ 8 Übergabe

Der Kunde muss Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit bei Übergabe überprüfen.

§ 9 Gebrauchsüberlassung

Nur fachkundige Personen dürfen die Geräte bedienen. Nutzung erfolgt nach Herstelleranleitung. Untervermietung benötigt Genehmigung. Die Geräte dürfen nicht außerhalb der Bundesrepublik gebracht werden. Der Dienstleister kann jederzeit überprüfen.

§ 10 Stornierungen

Nicht eingehaltene Vereinbarungen führen zu voller Zahlungspflicht. Stornierungsgebühren gestaffelt nach zeitlichem Abstand: 30 % nach Bestellung, 50 % ab 60 Tagen vor Beginn, 75 % ab 14 Tagen vor Beginn, 100 % am ersten Miettag. Befreiung nur bei höherer Gewalt (Beweispflicht beim Kunden).

§ 11 Störungen und Mängel

Bei Nicht-Erscheinen wegen höherer Gewalt entfällt die Zahlungspflicht. Keine Schadenersatzansprüche, Preisabzüge oder Missachtung weiterer Vereinbarungen bei Verspätungen, sofern die Veranstaltung nicht grob beeinträchtigt wird. Ansprüche müssen innerhalb eines Monats nach Beendigung geltend gemacht werden. Die Haftung ist auf den zweifachen Wert der vermittelten Leistung begrenzt.

§ 12 Pflichten des Mieters

Bei Pflichtverletzung kann der Dienstleister Leistungen beenden. Aufbau- und Abbauhelfer müssen vom Kunden gestellt, bezahlt und versichert werden. Fehlende Helfer werden mit 160,00 € pro Person berechnet. Der Kunde verantwortet die Stromversorgung. Stromausfälle haften zu Lasten des Kunden.

§ 13 Haftung bei Gebrauchsüberlassung

Der Kunde haftet für Diebstahl, Raub, Feuer, Wasser, Vandalismus und Beschädigungen bis zum Wiederbeschaffungswert. Diese Haftung muss versichert sein. Defekte Lautsprecher trägt der Kunde, außer technische Mängel liegen vor. Bei Fehlern muss sofort benachrichtigt werden. Der Kunde darf keine Reparaturen durchführen. Bei Betreuung durch den Dienstleister entfällt die Haftung des Kunden.

§ 14 Rückgabe

Rückgabe erfolgt zu vereinbartem Termin und Ort. Verspätungen kosten die üblichen Mietgebühren plus 20 % Zuschlag pro Tag. Der Kunde haftet für weitere wirtschaftliche Nachteile. Leuchtmittel müssen zurückgegeben werden. Verpackung, Anleitungen und Zubehör gehören zur Mietsache. Reinigung und Nachbereitung gehen zu Lasten des Kunden.

§ 15 Verbrauchsmaterial und Handelsware

Verbrauchsmaterial wird vom Kunden gekauft. Material bleibt bis vollständiger Bezahlung Eigentum des Dienstleisters. Gebrauchte Gegenstände unterliegen maximal 12 Monaten Gewährleistung.

§ 16 Schlussbestimmungen

Gerichtsstand und Erfüllungsort: Sitz von ProLight Plettenberg. Es gilt deutsches Recht. Mit Unterschrift erkennt der Kunde die AGB an.

ProLight Plettenberg Veranstaltungstechnik
Tel.: +49 2391 914905 · Mobil: +49 175 8174209
info@prolight-plettenberg.de
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