Stand: Januar 2025
Alle Leistungen erfolgen unter diesen Bedingungen, die auch für zukünftige Geschäfte gelten. Abweichende Vereinbarungen benötigen Schriftform. Das Unternehmen weist darauf hin, dass Beschallungsanlagen Pegel erzeugen können, die Hörschäden verursachen. Nach DIN 15905 Teil 5 muss der Veranstalter Messungen durchführen und Überschreitungen verhindern. Der Dienstleister vermittelt bei Bedarf normgerechte Messdienste.
Angebote sind freibleibend und unverbindlich, zuzüglich MwSt. Aufträge entstehen durch schriftliche Bestätigung oder Übergabe der Mietsache. Telefonische Bestellungen sind rechtsverbindlich.
Die Mietzeit beginnt bei Übergabe und endet bei Rückgabe. Transport fällt in die Mietzeit. Rückgabetage werden nicht berechnet, wenn die Rückgabe zum vereinbarten Zeitpunkt erfolgt.
Es gelten die Preise der aktuellen Preisliste zum Vertragsabschluss, sofern keine anderen Preise schriftlich vereinbart wurden.
Leistungen wie Anlieferung, Montage und Betreuung erfolgen gegen gesonderte Vereinbarung. Bei nicht festgelegtem Entgelt kann der Dienstleister ein angemessenes Entgelt fordern.
Zahlbar nach Vereinbarung: Vorkasse oder 10 Tage nach Rechnungserhalt (brutto). Eine Kaution kann verlangt werden. Bei Verzug beträgt der Zinssatz mindestens 5 % p.a. über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Bei Zahlungsrückstand werden alle Forderungen sofort fällig.
Der Dienstleister garantiert Funktionstüchtigkeit beim Gefahrenübergang. Bei Mängeln gibt es angemessene Zeit zur Reparatur oder Preisminderung. Gegenüber uns können diesbezüglich keine Schadenersatzansprüche erhoben werden. Ersatzgeräte werden nicht mitgeführt.
Der Kunde muss Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit bei Übergabe überprüfen.
Nur fachkundige Personen dürfen die Geräte bedienen. Nutzung erfolgt nach Herstelleranleitung. Untervermietung benötigt Genehmigung. Die Geräte dürfen nicht außerhalb der Bundesrepublik gebracht werden. Der Dienstleister kann jederzeit überprüfen.
Nicht eingehaltene Vereinbarungen führen zu voller Zahlungspflicht. Stornierungsgebühren gestaffelt nach zeitlichem Abstand: 30 % nach Bestellung, 50 % ab 60 Tagen vor Beginn, 75 % ab 14 Tagen vor Beginn, 100 % am ersten Miettag. Befreiung nur bei höherer Gewalt (Beweispflicht beim Kunden).
Bei Nicht-Erscheinen wegen höherer Gewalt entfällt die Zahlungspflicht. Keine Schadenersatzansprüche, Preisabzüge oder Missachtung weiterer Vereinbarungen bei Verspätungen, sofern die Veranstaltung nicht grob beeinträchtigt wird. Ansprüche müssen innerhalb eines Monats nach Beendigung geltend gemacht werden. Die Haftung ist auf den zweifachen Wert der vermittelten Leistung begrenzt.
Bei Pflichtverletzung kann der Dienstleister Leistungen beenden. Aufbau- und Abbauhelfer müssen vom Kunden gestellt, bezahlt und versichert werden. Fehlende Helfer werden mit 160,00 € pro Person berechnet. Der Kunde verantwortet die Stromversorgung. Stromausfälle haften zu Lasten des Kunden.
Der Kunde haftet für Diebstahl, Raub, Feuer, Wasser, Vandalismus und Beschädigungen bis zum Wiederbeschaffungswert. Diese Haftung muss versichert sein. Defekte Lautsprecher trägt der Kunde, außer technische Mängel liegen vor. Bei Fehlern muss sofort benachrichtigt werden. Der Kunde darf keine Reparaturen durchführen. Bei Betreuung durch den Dienstleister entfällt die Haftung des Kunden.
Rückgabe erfolgt zu vereinbartem Termin und Ort. Verspätungen kosten die üblichen Mietgebühren plus 20 % Zuschlag pro Tag. Der Kunde haftet für weitere wirtschaftliche Nachteile. Leuchtmittel müssen zurückgegeben werden. Verpackung, Anleitungen und Zubehör gehören zur Mietsache. Reinigung und Nachbereitung gehen zu Lasten des Kunden.
Verbrauchsmaterial wird vom Kunden gekauft. Material bleibt bis vollständiger Bezahlung Eigentum des Dienstleisters. Gebrauchte Gegenstände unterliegen maximal 12 Monaten Gewährleistung.
Gerichtsstand und Erfüllungsort: Sitz von ProLight Plettenberg. Es gilt deutsches Recht. Mit Unterschrift erkennt der Kunde die AGB an.