AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Allgemeines
Sämtliche Leistungen erfolgen nur unter Zugrundelegung dieser Bedingungen. Sie gelten auch für zu- künftige Geschäftsbeziehungen in der jeweiligen aktuellen Form als vereinbart. Anderen Bedingungen unserer Kunden wiedersprechen wir hiermit. Sämtliche von unseren Bedingungen und dem sonstigen schriftlichen Vertragsinhalt abweichenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Eine Abbedingung der Schriftform ist nur schriftlich zulässig. Unsere Beschallungsanlagen können Pegel produzieren, die zu Hörschäden beim Publikum führen können. Nach DIN 15 905 Teil 5 hat der Veranstalter die Pflicht, den Pegel zu messen, eine überschreitung des Grenzwertes zu verhindern und die Messung zu protokollieren. Auf Wunsch vermitteln wir einen Dienstleister, der eine solche Messung normgerecht durchführt.
§2 Angebote / Aufträge
Unsere Angebote sind freibleibend, unverbindlich und gelten, falls nicht anders angegeben, zzgl. der ges. MWSt. Ein Auftrag kommt erst durch unsere Bestätigung, oder überlassung der Mietsache/ Ware zustande. Mündliche und telefonische Bestellungen sind stets rechtsverbindlich.
§3 Mietzeit
Die Mietzeit beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem die Mietsache dem Kunden überlassen wird, und endet an dem Zeitpunkt, an dem sie wieder zurück gegeben wird. Der Transport findet während der Mietzeit statt. Die Rückgabetage werden nicht berechnet, sofern die Mietsache zu der mit uns vereinbarten Zeit wieder zurück gegeben worden ist.§4 Mietpreis
Sofern nicht für bestimmte Leistungen abweichende Preise in der Form des §2 wirksam vereinbart worden sind, gelten für die überlassung der Mietsachen die Preise der jeweils bei Vertragsabschluß gültigen Preisliste.

§5 Zusätzliche Leistungen
Zusätzliche Dienstleistungen, insbesondere Anlieferung, Montage und die Betreuung durch unser Personal erfolgt gegen Entgeld aufgrund besonderer Vereinbarung, für deren wirksamen Abschluss und Inhalt der §2 ebenfalls Anwendung findet. Sofern die Höhe des Entgeldes nicht gesondert vereinbart wurde, sind wir berechtigt, die Zahlung eines angemessenen Entgeldes zu verlangen.

§6 Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind nach Vereinbarung zahlbar: Vorkasse, Barzahlung oder Zahlung sofort nach Rechnungserhalt (14 Tage) sind rein netto zahlbar. Wir behalten uns das Recht vor, bei überlassung der Mietsache eine Kaution zu verlangen. Abweichende Zahlungsbedingungen sowie Skonto Abzug bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Skonto Abzug für Dienstleistungen ist nicht möglich. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des Zinssatzes für Kontokorrentkredite, mindestens jedoch 5% p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Die Geltendmachung eines etwaigen höheren Verzugsschadens behalten wir uns vor. Sollte ein Kunde mit einer Zahlung in Rückstand kommen, oder werden Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit in Frage stellen, werden sämtliche Forderungen sofort fällig, und wir behalten uns vor, das Vertragsverhältnis zu beenden, und ggf. die sofortige Rückgabe der Mietsache zu fordern. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit etwaigen Gegenansprüchen des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, sie sind unstreitig, und wird durch uns zugestimmt.

§7 Gewährleistung
Wir leisten Gewähr dafür, dass die Vermietsache zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs funktionstüchtig ist. Bei mangelnder Funktionstüchtigkeit während der Mietzeit muss uns ein angemessener Zeitraum zur Wiederherstellung der Funktionstüchtigkeit gegeben werden. Sollte eine Wiederherstellung nicht möglich seien, so ist die Möglichkeit zum Nachlass des Mietpreises für das defekte Gerät gegeben und wir können von unserer Leistungsverpflichtung befreit werden. Gegenüber uns können diesbezüglich keine Schadenersatzansprüche seitens des Kunden oder Dritter erhoben werden. Ersatzgeräte werden durch uns nicht mitgeführt, außer sie werden zusätzlich gemietet.

§8 übergabe
Bei der übergabe hat sich der Kunde von der Vollständigkeit und der Funktionstüchtigkeit der Mietsache zu überzeugen.

§9 Gebrauchsüberlassung
Der Kunde ist verpflichtet die Inbetriebnahme und Bedienung der Mietsache von fachkundigen Personen vornehmen zu lassen. Die Nutzung erfolgt ausschließlich nach der Bedienungsanleitung und Instruktionen der Hersteller und unserer Angaben. Die Mietsache darf nur für den für sie bestimmten Zweck genutzt werden. Die Geräte dürfen ohne unsere Zustimmung nicht aus ihren Transportverpackungen entnommen oder geschraubt werden, wenn der Betr ieb darin möglich ist. Untervermietung und Gebrauchsüberlassung an Dritte ist durch uns zu bestätigen. Ohne unsere Genehmigung ist es nicht zulässig, die Mietsache außerhalb der BRD zu bringen. Uns muss Gelegenheit gegeben werden, jederzeit die Mietsache am Einsatzort zu überprüfen. Firmenzeichen oder Kennungen des Herstellers oder uns sind unverändert an der Mietsache zu belassen.

§10 Stornierungen
Wird ein vereinbartes Geschäft, ohne Stornierung, vom Kunden nicht eingehalten, so ist der gesamte Mietpreis zu zahlen. Abstandsgebühren für Stornierungen errechnen sich in % vom Mietpreis wie folgt: 10% nach Vertragsabschluß / Bestellung, 30% ab 14 Tage vor Beginn der Mietzeit, 70% ab 3 Tage vor Beginn der Mietzeit, 100% am Tag des Beginns der Mietzeit. Der Kunde ist nur bei Eintritt höherer Gewalt von seinen Abstandsgebühren befreit. Ihm unterliegt dafür die Beweispflicht.

§11 Störungen / Mängel
Sollten wir am Einsatzort der Mietsache nicht erscheinen, aus Gründen die wir nicht zu vertreten haben, wie höhere Gewalt, Unfall, Brand, Sturm, Schnee, Krankheit, Vorsatz dritter etc. so sind wir von unseren Verpflichtungen befreit, und es können uns gegenüber diesbezüglich keine Schadenersatzansprüche seitens des Kunden oder Dritter erhoben werden. Der Kunde ist von seinen Zahlungsverpflichtungen an uns in diesem Fall befreit. Ebenfalls können keine Schadenersatzansprüche, Preisabzüge oder Missachtung weiterer Vereinbarungen durch den Kunden gestellt werden, falls ein Zeitverzug entsteht. Dieser Zeitverzug darf die Nutzdauer, bzw. Durchführung einer Veranstaltung nicht grob hindern. Ansprüche wegen mangelhafter Leistung, Unmöglichkeit und der Verletzung von Nebenpflichten hat der Kunde innerhalb eines Monats nach Beendigung der Mietzeit gegenüber uns geltend zu machen. Die Haftung für Schäden durch uns ist auf den zweifachen Wert der vermittelten Leistung beschränkt, soweit nicht Vorsatz vorliegt.

§12 Pflichten des Mieters während der Mietzeit
Erfüllt der Kunde die Ihm obliegenden Pflichten nicht, so können wir unsere Leistungsverpflichtung rückgängig machen, sofern wir dem Kunden zuvor eine angemessene Frist für die Erfüllung der obliegenden Pflichten gesetzt haben. Die Fristsetzung entfällt, wenn der Kunde die Erfüllung der Ihm obliegenden Pflichten ablehnt, die Erfüllung der Pflichten nicht möglich ist, oder wir an der sofortigen Geltendmachung unserer Rechte ein besonderes Interesse haben. Eine Fristsetzung ist insbesondere nicht erforderlich, wenn der Kunde eine schwere Verpflichtungsverletzung begeht, durch welche eine Fortsetzung unserer Leistung unzumutbar wird. Falls eine Rückziehung unserer Leistung erforderlich wird, so ist der Kunde von seiner Zahlungspflicht nicht befreit. Durch den Kunden gestellte Erfüllungsgehilfen (z.B. Auf- und Abbauhelfer) sind durch den Kunden zu beschaffen, zu bezahlen, zu versichern, und müssen zu Ihren Arbeiten befähigt, und damit vertraut seien, und unseren Weisungen folgen. Fehlende (auch zeitweise) Erfüllungsgehilfen werden mit 160,00 € je Person berechnet. Der Kunde hat für eine störungsfreie Stromversorgung zur Nutzung der Mietsache zu sorgen. Für Ausfälle und Schäden der Mietsachen infolge von Stromausfall oder Stromunterbrechungen oder -schwankungen hat der Kunde einzustehen; dies gilt unabhängig von seinem Verschulden.

§13 Haftung bei Gebrauchsüberlassung
Der Kunde haftet für die Mietsache bis zum Wiederbeschaffungswert der Mietsache bei Diebstahl, Raub, Untergang, Feuer, Wasser, Vandalismus, überspannung und andere Beschädigungen die wir nicht zu vertreten haben, während der Mietzeit. Diese Haftung ist durch den Kunden zu versichern. Der Kunde haftet für jeden Schaden, der über dem normalen Verschleiß liegt, und der durch Nichtbeachtung der Gebrauchsvorschriften entstanden ist. Kosten für defekte Lautsprecher werden durch den Kunden ersetzt, außer er kann technischen Defekt an unseren Mietsachen nachweisen, die zu dem Schaden geführt haben. Der Kunde haftet uns gegenüber für alle Schäden, Folgeschäden und wirtschaftlichen Nachteile, die uns durch seinen Verstoß entstehen. Reparaturkosten für technischen Defekt ohne Fremdeinwirkung übernehmen wir. Bei Fehlern, Störungen oder Schaden an der Mietsache hat der Kunde uns sofort zu verständigen und unsere Weisungen abzuwarten. Der Kunde ist nicht berechtigt, änderungen, Justierungen, oder Reparaturen durchzuführen oder es zu versuchen, es sei denn, wir haben ihn hierzu ermächtigt. Der Kunde hat bei Pfändung der Mietsachen uns unverzüglich das Pfändungsprotokoll zu übersenden. Das gleiche gilt wenn von dritter Seite Rechte an der Mietsache geltend gemacht werden. Bei Anlieferung, Montage durch uns beginnt die Haftung im Moment der übergabe und dauert bis zum Beginn der Demontage. Bei Betreuung der Mietsache durch den uns ist der Kunde von der Haftung befreit. Schadenersatzpflichtig gegenüber uns wird der Kunde jedoch bei Missachtung seiner Sorgfaltspflicht.

§14 Rückgabe
Die Rückgabe der Mietsache erfolgt durch die übergabe an uns, wobei der vereinbarte Termin und Ort verbindlich ist. Bei verspäteter Rückgabe sind die üblichen Mietkosten zzgl. 20% Verspätungszuschlag je Tag durch den Kunden zu zahlen. Entstehen uns weitere wirtschaftliche Nachteile durch eine Verspätung, so ist der Kunde dafür in vollem Umfang haftbar. Bei der Rückgabe hat sich der Kunde die Vollständigkeit durch uns zu bestätigen lassen. Eventuell abgebrannte Leuchtmittel sind zurück zu geben, da die Zerstörung durch Fehlbedienung (z.B. überspannung) nachgewiesen werden kann. Nicht beigebrachte Leuchtmittel werden berechnet. Nicht sofort feststellbare Mängel können dem Kunden gegenüber nachträglich angezeigt werden. Verpackungen, Bedienungsanleitungen und Zubehör sind Teile des Mietsache und komplett zurück zu geben. Nachbereitungskosten für verschmutzte Geräte und Kabel, so wie unordentlich aufgerollte Kabel gehen zu Lasten des Kunden.

§15 Verbrauchsmaterial, Handelsware
Verbrauchsmaterial wie Fluide, Pyrotechnik, Bandmaterial, Lackfolie usw. werden vom Kunden gekauft. Verbrauchsmaterial und Handelsware bleiben bis zur vollständigen Rechnungsbegleichung unser Eigentum. Im übrigen gelten diese AGB entsprechend. Der Verkauf gebrauchter Gegenstände erfolgt hiermit vereinbart unter einer Gewährleistung von maximal 12 Monaten.

§16 Schlussbestimmungen
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz der Firma Prolight Plettenberg Es gilt deutsches Recht. Mit der Unterschrift auf einem Auftrag, Mietvertrag o. ä. erkennt der Kunde unsere AGB an.

Plettenberg, März 2016